Federweisser

      veröffentlicht am 17. September 2024

      Hektarerträge

       Mosel / Rheinhessen / Pfalz / Nahe  150 hl/ha
       Mittelrhein   105 hl/ha
       Ahr   100 hl/ha

       

      Checkliste Traubensaft (Download)

      Mit geschützter geografischer Angabe

      Federweißer, Roter Federweißer, Federroter, Federrotling

      Angabe: „Teilweise gegorener Traubenmost“ somit nicht erforderlich
       

      Ohne geschützte geografische Angabe

      „Teilweise gegorener Traubenmost“

      Mögliche Zusatzbezeichnungen: „Neuer Süßer“ – „Bremser“ – „Bitzler“ – „Suser“ - „Sauser“ – „Neuer“ – „Rauscher“
       

      Obligatorische Angaben
        Mit geschützter geografischer Angabe Ohne geschützte geografische Angabe
      Bezeichnung / Kategorie des Weinbauerzeugnisses „Federweißer“ „Roter Federweißer“ „Federroter“ „Federrotling“ „Teilweise gegorener Traubenmost“
      Landweingebiet „Landwein der *Landweingebiet*“
      („Federweißer Deutscher Landwein Rhein“ entfällt)
      entfällt
      Herkunft (Mitgliedstaat) „Deutschland“ „Product of Germany“ „Deutscher Federweißer“ „Deutschland“ „Product of Germany“ oder “aus …“; „erzeugt in…“(…)
      Gesamtalkohol (kann die Angabe des vorhandenen Alkohols ersetzen) Gesamtalkohol xx,x %vol
      (nach vollständiger Vergärung)
      Gesamtalkohol xx,x %vol
      (nach vollständiger Vergärung)
      Abfüller „Erzeugerabfüllung“ nicht zulässig (…) „Erzeugerabfüllung“ nicht zulässig (…)
      Nährwerte und Zutaten
      Grundlage: Werte vor Gärungsbeginn
      Allergenkennzeichnung
      Los-Nr.
      kann entfallen, sofern das MHD unverschlüsselt unter Angabe von Tag und Monat angegeben ist
      Mindesthaltbarkeitsdatum 
      es ist von einer Haltbarkeit von unter 3 Monaten auszugehen nicht vorverpackte Ware ist von der Verpflichtung befreit
       
      Nennvolumen

       

       

      Fakultative Angaben
        Mit geschützter geografischer Angabe Ohne geschützte geografische Angabe
      Jahrgang Aktueller Jahrgang Aktueller Jahrgang
      Rebsorte 85 % - 15 % Regelung
      (bei mind. 2 Rebsorten müssen diese zu 100 % enthalten sein – absteigende Reihenfolge)
       
      Entsprechend Deutschem Wein 
      (nicht zulässige Rebsorten siehe § 42 WeinVO) 
      85 % - 15 % Regelung
      (bei mind. 2 Rebsorten müssen diese zu 100 % enthalten sein – absteigende Reihenfolge)
       

       

      Etikettenbeispiel mit geschützter geografischer Angabe

      Etikettenbeispiel ohne geschützte geografische Angabe

      Traubensaft

      Verarbeitungsverbot von Traubensaft zu Wein

      • gesund
      • nicht angegoren
      • zügig verarbeiten und in Kühltanks einlagern

      Ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis 8:1

      • >65°Oe    7 g/L
      • >70°Oe    8 g/L
      • >75°Oe    9 g/L
         
      Mindestmostgewicht 55 °C
      Gesamtsäure mind. 5,0 g/l
      vorhandener Alkohol max. 3,0 g/l, geduldet werden max. 7,9 g/l = 1 % vol
      Sulfat max. 350 mg/l
      SO2 gesamt max. 10 mg/l
      Flüchtige Säure max. 0,4 g/l (berechnet als Essigsäure)
      Milchsäure max. 0,5 g/l

       

      Im Herstellungsprozess erlaubte Zusatzstoffe

      Zusatzstoffe E-Nummer Höchstmenge  
      Ascorbinsäure E 300 quantum satis Antioxidationsmittel
      Citronensäure E 330 3 g/l Säuerungsmittel
      Calciumcarbonat E 170 quantum satis Säureregulator
      Kaliumtartrat (Kaliumsalz der Weinsäure) E 336 quantum satis Säureregulator
      Kohlendioxid bzw. Kohlensäure E 290    

       

      Nicht erlaubte Zusatzstoffe

      Zusatzstoffe E-Nummer
      Weinsäure E 334
      Äpfelsäure E 296
      Milchsäure E 270
      Zucker  
      Schwefeldioxid zu Traubensaft  
      Farb- und Konservierungsstoffe  

       

      Ascorbinsäure

      Zerfällt sehr schnell, so dass eine kaltsterile Abfüllung einer warmsterilen Abfüllung vorzuziehen ist. 

      Ascorbinsäure kann als: 

      • "Antioxidationsmittel Ascorbinsäure" oder
      • "Vitamin C"

      ausgelobt werden.

      Auslobung als Vitamin C:

      • Erfordert eine Nährwertkennzeichnung (auch für Produkte, die direkt und in kleinen Mengen abgegeben werden).
      • Angabe der empfohlenen Tagesdosis an Vitamin C in 100 ml als Prozentanteil.
      • Bis zum Erreichen der Haltbarkeit:
        • Vitamin C-haltig mind. 60 mg/l
        • Rich an Vitamin C mind. 120 mg/l